Wer A sagt, muss auch B sagen
Die Bauabnahme für neu errichtete Trinkwasser-Installationen ergibt sich aus der Anforderung aus der Trinkwasserverordnung und ist grundsätzlich für in Betrieb zu nehmende Trinkwasseranlagen durchzuführen.
Diese beinhaltet nach VDI/DVGW 6023 folgende Anforderungen:
• Wesentliche Voraussetzung für die Bauabnahme ist eine Objektbesichtigung durch einen zertifizierten Sachverständigen.
• Dokumentenüberprüfung von Protokollen und Bestandsunterlagen zur Trinkwasseranlage.
• Mikrobiologische Überprüfung des Befüllwassers der Trinkwasseranlage nach den Vorgaben der Regel VDI/DVGW 6023.
Im Rahmen der Hygiene-Erstinspektion festgestellte hygienisch-technische Mängel an der Trinkwasseranlage sind vor dem erstmaligen Befüllen der Trinkwasser-Installation zu beseitigen. Dabei muss unmittelbar nach dem Befüllen der Trinkwasser-Installation zum Nachweis der einwandfreien Trinkwasserqualität an repräsentativen Entnahmestellen eine mikrobiologische Überprüfung des Trinkwassers nach dem Regelwerk VDI/DVGW 6023 erfolgen.
